1. Naturstein ist ein Naturprodukt, dass ein Unikat ist und dessen entstehungsbedingte Besonderheiten zu berücksichtigen sind
2. Optische Eigenschaften sind unter gebrauchsüblichen Bedingungen zu beurteilen, d.h. üblicher Betrachtungsabstand und Beleuchtung (Streiflicht gilt nicht als Beurteilungskriterium).
3. Ohne besondere Vereinbarung werden Werkleistungen nach dem allgemein üblichen Standard, der sogenannten gewerblichen Verkehrssitte bewertet.
4. Farbe, Struktur und Textur eines Gesteins werden von den unterschiedlichen Materialien und deren räumlicher Verteilung bestimmt. Somit sind Farbunterschiede im Naturstein selbstverständlich. Gemäß DIN 18332, sind Farb- Struktur und Texturschwankungen innerhalb desselben Vorkommens ausdrücklich zulässig.
5. Die Prozesse der Natursteinentstehung sind geologische Vorgänge. Innerhalb von Millionen Jahren haben Veränderungen in der Erdkruste zu tektonischen Rissen in Sedimentgesteinen geführt, die sich durch Kalkspat wieder verfüllt und verfestigt haben. Solche Calcit-Adern sind eine natürliche Erscheinung, die zur Charakteristik von vielen Kalksteinen gehören und das Dekor der Platten beleben. Solche Aderungen sind nicht als Mangel zu beurteilen. Bei Kalksteinen mit Schichtungen, Tonlagen, Hohlräumen etc. gehören entstehungsbedingte Risse und Gefügeschwachstellen zu deren naturgegebenen Eigenheiten. Sie bedürfen teilweise einer besonderen, fachgerechten Spachtelungstechnik, sind aber grundsätzlich als unvermeidlich hinzunehmen.
6. Poren sind aufgrund der natürlichen Entstehung unvermeidlich, die Schließung dieser Poren durch Spachtelungen ist eine besondere Leistung. Verbleibende oder sich wieder öffnende Poren sind kein Mangel, da somit nur die ursprüngliche Steinstruktur hergestellt wird.
7. Die zulässigen Maßabweichungen einzelner Natursteinwerkplatten sind in der DIN 18332 dokumentiert. Bezüglich der Maßtoleranzen von Bauteilen aus Naturwerksteinen gelten die Anforderungen der DIN 18201 und DIN 18202, wobei diese nur zu prüfen sind, wenn das Aneinanderpassen unterschiedlicher Bauteile deutliche beeinträchtigt ist. Bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen von Belägen und Bekleidungen sind zulässig, wenn sie innerhalb der Maßtoleranzen nach DIN 18202 liegen.
8. Bei sachgerechter Anwendung und insbesondere bei Vermeidung von Staunässe/-feuchtigkeit kann das Risiko eines Frostschadens nahezu ausgeschlossen werden. Eine absolute Frostbeständigkeit kann jedoch bei Kalksteinen grundsätzlich nicht garantiert und eine Haftung dafür auch nicht übernommen werden. Bitte vermeiden Sie auch die Verwendung von Tausalz, da diese Materialien nicht tausalzbeständig sind. Es dürfen nur säurefreie, nicht-ätzende, alkalifreie und nicht-kratzende Reinigungsmittel, die die Oberfläche des Natursteins nicht angreifen können, verwendet werden. Für oberflächenstrukturierte Beläge (bruchrauh, angeschliffen, sandgestrahlt, gestockt, etc.) können auch mechanisch wirkende Reinigungsmethoden (z.B. Faserpad-Methode) angewendet werden.
Copyright © Rund um Stein 2024. Alle Rechte vorbehalten.